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Tartalomjegyzék

Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten und Mobilitätsbescheinigung für Studenten

Neue Aufenthaltszwecke!

KREIS DER BERECHTIGTEN

Student: ein Drittstaatsangehöriger, der an einer ungarischen Hochschuleinrichtung angenommen und dem die Einreise nach und der Aufenthalt in Ungarn erlaubt wurde, um als Haupttätigkeit ein Vollzeitstudienprogramm zu absolvieren, das zu einem von Ungarn anerkannten höheren Bildungsabschluss wie einem Diplom, Zertifikat oder Doktorgrad von höheren Bildungseinrichtungen führt und sich im Einklang mit dem ungarischen Recht auch auf die Vorbereitungskurse der erwähnten Studien oder ein Pflichtpraktikum erstreckt.

 

Einen Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten kann der Student als Drittstaatsangehöriger bekommen,

·         der über eine durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken verfügt und

·         der nicht an einem Unions- oder multilateralen Programm teilnimmt, das Mobilitätsmaßnahmen einschließt, bzw. für den eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen nicht gilt und

·         der über eine vom ersten Mitgliedstaat ausgestellte gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken verfügt,

wenn er einen Teil seines Studiums in einer Hochschuleinrichtung laut einer gesonderten Rechtsnorm fortsetzen möchte.

 

Eine Mobilitätsbescheinigung für Studenten kann der Student als Drittstaatsangehöriger bekommen,

·         der über eine durch einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilte Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken verfügt und

·         der an einem Unions- oder multilateralen Programm teilnimmt, das Mobilitätsmaßnahmen einschließt, bzw. für den eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt und

·         der über eine vom ersten Mitgliedstaat ausgestellte gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken verfügt,

wenn er die fremdenpolizeiliche Behörde zur Ausübung der Mobilität als Student auf einem Benachrichtigungsformular und mit einem Datengehalt, wie in einer gesonderten Rechtsnorm festgelegt, von seinem Plan der Mobilität als Student bzw. der geplanten Dauer der Mobilität unter Angabe der damit verbundenen Zeitpunkte unterrichtet.

Wir weisen den Antragsteller darauf hin, vor der Einleitung des Verfahrens mit der entsendenden oder aufnehmenden Bildungseinrichtung zu klären, ob er im Rahmen eines Unions- oder multilateralen Programms, das Mobilitätsmaßnahmen einschließt, bzw. eines Programms, für das eine Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Hochschuleinrichtungen gilt, nach Ungarn kommt, weil das den Ablauf des weiteren Verfahrens grundlegend beeinflusst.

Der Student muss bei der Einreichung des Antrags bzw. gleichzeitig mit der Benachrichtigung nachweisen, dass

·         er an einer ungarischen Hochschuleinrichtung angenommen wurde,

·         er für die gesamte Dauer seines Aufenthalts über die finanzielle Deckung zur Sicherung seiner Wohnbedingungen und seines Lebensunterhalts sowie der Kosten der Ausreise verfügt,

·         er für den gesamten Bereich der Gesundheitsversorgungen als versichert angesehen wird oder die Kosten seiner Gesundheitsversorgung sichern kann,

·         er die von der Hochschuleinrichtung festgelegten Gebühren eingezahlt hat,

·         er eine Wohnanschrift auf dem Territorium von Ungarn als Unterkunft angemeldet hat.

 

BEGRIFFSERLÄUTERUNG

Drittstaatsangehöriger

Staatenloser

 

EINREICHUNG DES ANTRAGS / DER MITTEILUNG UND INFORMATIONEN IN VERBINDUNG MIT DEM VERFAHREN

Bedingung: Einreichung des ausgefüllten Formulars, eines Passbildes, das nicht älter als drei Monate ist, sowie der verbindlichen Anlagen bzw. Zahlung der Verfahrensgebühr.

Wir weisen darauf hin, dass man bei der Einreichung des Antrags persönlich bei der Behörde erscheinen muss, es sei denn, der Ausländer ist infolge seines Gesundheitszustandes nicht in der Lage, zu erscheinen. Anstelle eines beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen minderjährigen Antragstellers wird der Antrag vom gesetzlichen Vertreter des Antragstellers eingereicht. Wenn die minderjährige Partei zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags das sechste Lebensjahr vollendet hat, muss sie bei der Einreichung des Antrags erscheinen. Für das persönliche Erscheinen des Minderjährigen vor der fremdenpolizeilichen Behörde sorgt dessen gesetzlicher Vertreter.

Bei der Einreichung des Antrags wird zur Ausstellung eines biometrische Daten enthaltenden, zum Aufenthalt berechtigenden Dokuments ein Passbild erstellt und werden bei einem Antragsteller über sechs Jahren die Fingerabdrücke abgenommen, was der Drittstaatsangehörige erdulden muss.

Der Antrag auf einen Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten bzw. die Mobilitätsmitteilung für Studenten kann bei der laut der zukünftigen Unterkunft zuständigen Regionaldirektion oder bei dem im Land laut Ihrem ständigen oder gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. Ihrer Staatsangehörigkeit tätigen Konsularbeamten während der Gültigkeitsdauer der vom ersten Mitgliedstaat erteilten Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken eingereicht werden. Bei der Einreichung des Antrags oder der Benachrichtigung muss der Drittstaatsangehörige sein gültiges Reisedokument und seine vom ersten Mitgliedstaat ausgestellte gültige Aufenthaltserlaubnis vorlegen.

Im Falle eines bei der Auslandsvertretung eingebrachten Antrags auf einen Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten beträgt die Verwaltungsleistungsgebühr des Verfahrens auf Erteilung eines Aufenthaltstitels 60 Euro, die bei der Auslandsvertretung in erster Linie in Euro oder einer anderen konvertierbaren Währung und im Ausnahmefall mit den gesetzlichen Zahlungsmitteln des Staates laut dem Ort der Einreichung des Antrags zu entrichten sind. Bei einer Einreichung im Inland beträgt die Verwaltungsleistungsgebühr des Verfahrens 18.000 Forint.

Die Verfahrensgebühr muss der Antragsteller mit elektronischen Zahlungsmitteln (Bankkarte) oder durch Einzahlung bei der Bank (mit dem durch die Regionaldirektion bereitgestellten Scheck) entrichten. Im Falle eines gelben Schecks muss in die Rubrik „Mitteilung” der Name und das Geburtsdatum der Partei sowie als Art des Verwaltungsaktes „Antrag auf einen Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten” eingetragen werden.  Das Verfahren zur Ausstellung einer Mobilitätsbescheinigung ist kostenlos.

Wenn Sie über die Einzahlung der Verfahrensgebühr eine Rechnung haben möchten, klicken Sie bitte auf folgenden Link:

Anforderung eines Rechnungsbelegs über die Einzahlung der Verfahrensgebühr

 

Die Bearbeitungsfrist für die Entscheidung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten und der Mobilitätsmitteilung für Studenten beträgt 15 Tage; die Regionaldirektion entscheidet den vollständigen Antrag auf einen Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten oder die Mobilitätsmitteilung für Studenten, innerhalb von 30 Tagen nach deren Erhalt. Der Partei stellt die vorgehende fremdenpolizeiliche Behörde das Dokument des Aufenthaltstitels oder die Mobilitätsbescheinigung per Post zu. Der Antragsteller kann das Dokument des Aufenthaltstitels bzw. die Mobilitätsbescheinigung bei der vorgehenden fremdenpolizeilichen Behörde persönlich übernehmen, wenn er nachweist, dass er nicht in der Lage ist, das Dokument der Aufenthaltserlaubnis an der zur Zustellung angegebenen Anschrift zu übernehmen, doch muss er diese Umstände nachweisen.

Ein Rechtsmittel gegen eine Entscheidung zur Ablehnung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten bzw. gegen eine Entscheidung zur Einspruchserhebung gegen die Mobilitätsmitteilung für Studenten ist zulässig und kann innerhalb von 8 Tagen nach der Übermittlung bei der in erster Instanz entscheidenden Behörde bzw. bei der Auslandsvertretung laut dem Ort der Antragstellung eingereicht werden. Wenn sich die Partei in ihrer Berufung auf eine Tatsache beruft, von der sie vor der Entscheidung Kenntnis hatte, oder sie die Berufung ohne Begründung einreicht, die Berufung verspätet erfolgt ist bzw. sie nicht vom Berechtigten stammt, wird die Berufung ohne sachbezogene Prüfung von der in erster Instanz entscheidenden Behörde abgewiesen. Die Verwaltungsleistungsgebühr der Berufung beträgt 5.500 Forint, die durch elektronische Zahlungsmittel oder Einzahlung bei der Bank zu entrichten sind.  Die Verwaltungsleistungsgebühr der Berufung beträgt im Falle einer Einreichung bei der Auslandsvertretung 20 Euro, die in erster Linie in Euro oder einer anderen konvertierbaren Währung und im Ausnahmefall mit den gesetzlichen Zahlungsmitteln des Staates laut dem Ort der Einreichung des Antrags zu entrichten sind, und bei einer Einreichung im Inland 5.500 Forint, die durch elektronische Zahlungsmittel (Bankkarte) oder Einzahlung bei der Bank (mit dem durch die Regionaldirektion bereitgestellten Scheck) zu entrichten sind. In die Rubrik „Mitteilung” muss der Name und das Geburtsdatum der Partei sowie als Art des Verwaltungsaktes „Rechtsmittel zum Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten / Rechtsmittel zur Mobilitätsmitteilung” eingetragen werden.

Wenn Sie über die Einzahlung der Verfahrensgebühr eine Rechnung haben möchten, klicken Sie bitte auf folgenden Link:

Anforderung eines Rechnungsbelegs über die Einzahlung der Verfahrensgebühr

 

FORMULARE

Zur Einreichung des Antrags auf einen Aufenthaltstitel für die Mobilität von Studenten ist es erforderlich, das Formular „Antrag auf Aufenthaltserlaubnis” und das Beiblatt Nr. 14 auszufüllen und auszudrucken!

Reist zusammen mit dem Antragsteller auch sein minderjähriges Kind, das im Reisepass des Antragstellers eingetragen ist, so muss zum Antrag auch das Beiblatt „A” ausgefüllt werden.

Zur Einreichung der Mobilitätsmitteilung für Studenten ist es erforderlich, das Formular „Anmeldeformular bei der Mobilität von Studenten” auszufüllen!

 

Formulare im Microsoft Word-Format, die elektronisch ausgefüllt werden können:

-          Antrag für Aufenthaltserlaubnis und Beiblatt Nr. 14

-          Anmeldeformular bei der Mobilität von Studenten

-          Antrag auf Ersatz des Aufenthaltsdokuments

-          Antrag auf Umtausch des Aufenthaltsdokuments

 

Formulare, die im PDF-Format heruntergeladen und handschriftlich ausgefüllt werden können:

-          Antrag für Aufenthaltserlaubnis und Beiblatt Nr. 14

-          Anmeldeformular bei der Mobilität von Studenten

-          Antrag auf Ersatz des Aufenthaltsdokuments

-          Antrag auf Umtausch des Aufenthaltsdokuments

 

VERBINDLICHE ANLAGEN

DOKUMENTE ZUM NACHWEIS DES AUFENTHALTSZWECKS

In dem mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Mobilität von Studenten und der Mobilitätsmitteilung für Studenten verbundenen Verfahren muss der Aufenthaltszweck wie folgt nachgewiesen werden:

·        mit einer Vereinbarung, die mit einer ungarischen Hochschuleinrichtung geschlossen wurde,

·        mit der Aufnahmebescheinigung der die Ausbildung verrichtenden Bildungseinrichtung;

Die Einzahlung der von Hochschuleinrichtung vorgeschriebenen Gebühren kann mit einer durch die aufnehmende Einrichtung ausgestellten Bescheinigung nachgewiesen werden.

 

In dem mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Mobilität von Studenten und der Mobilitätsmitteilung für Studenten verbundenen Verfahren muss zur Untermauerung des Aufenthaltszwecks auch die vom ersten Mitgliedstaat erteilte Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken eingereicht werden.

 

DOKUMENTE ZUM NACHWEIS DES LEBENSUNTERHALTS IN UNGARN

Der Drittstaatsangehörige verfügt über die für einen Aufenthalt von mehr als neunzig Tagen innerhalb eines Zeitraums von einhundertachtzig Tagen erforderliche finanzielle Deckung, wenn er selbst oder sein Familienangehöriger für ihn aus dem ihm zur Verfügung stehenden, rechtmäßig erworbenen Einkommen bzw. Vermögen die Kosten des Lebensunterhalts, der Wohnung, der Ausreise sowie bei Bedarf der medizinischen Versorgung des Drittstaatsangehörigen sicherstellen kann.

In dem mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Mobilität von Studenten und der Mobilitätsmitteilung für Studenten verbundenen Verfahren kann der Lebensunterhalt insbesondere wie folgt nachgewiesen werden:

·        mit einer Bescheinigung zur Auszahlung eines Stipendiums;

·        mit der auf einem Bankkonto platzierten Geldsumme;

·        mit einem sonstigen Dokument;

·        wenn ein Familienangehöriger für den Drittstaatsangehörigen während der Aufenthaltsdauer in Ungarn die finanzielle Deckung sicherstellt, ist der Nachweis der Beziehung des Familienmitglieds erforderlich, während auch ein Dokument zur Untermauerung der Unterhaltsfähigkeit beigelegt werden muss.

 

DOKUMENTE ZUM NACHWEIS DES BESTEHENS EINER UMFASSENDEN KRANKENVERSICHERUNG

In dem mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels für die Mobilität von Studenten und der Mobilitätsmitteilung für Studenten verbundenen Verfahren müssen Sie mit einem Dokument nachweisen, dass Sie für den gesamten Bereich der medizinischen Versorgungsleistungen als versichert angesehen werden (und insbesondere aufgrund eines gesonderten Gesetzes über die Sozialversicherung, eines internationalen Vertrags oder einer Sondervereinbarung zur Inanspruchnahme der Leistungen des Gesundheitswesens berechtigt sind) oder die Kosten Ihrer medizinischen Versorgung aus der zur Verfügung stehenden finanziellen Deckung sicherstellen können.

 

ANMELDUNG EINER ECHTEN WOHNANSCHRIFT IN UNGARN

Die Antragsteller bzw. die eine Mobilitätsmitteilung für Studenten einreichenden Personen müssen im Verfahren auf dem Antragsformular eine echte Wohnanschrift in Ungarn als Unterkunft anmelden. Zur Anmeldung muss kein gesondertes Dokument beigelegt werden.

 

Ein minderjähriger Drittstaatsangehöriger muss über das Obige hinaus nachweisen, dass seine Eltern oder sein gesetzlicher Vertreter seinem Aufenthalt in Ungarn – für die Dauer des geplanten Aufenthalts – zugestimmt haben. Die elterliche Zustimmung kann mit einer in eine Privaturkunde mit voller Beweiskraft oder eine öffentliche Urkunde gefassten und mit einer ungarischen oder englischen Übersetzung versehenen Erklärung nachgewiesen werden.

 

Außer den verbindlichen Anlagen kann die fremdenpolizeiliche Behörde Sie im Laufe des Verfahrens zur Klärung des Sachverhalts noch zur Einreichung weiterer Dokumente auffordern und auch andere Verfahrenshandlungen vornehmen.  Der Zeitraum von der Aufforderung zur Mängelbeseitigung bis zu deren Erfüllung wird nicht auf die Bearbeitungsfrist angerechnet. Der Antragsteller oder dessen Vertreter kann die nach Einreichung des Antrags beizufügenden Dokumente per Post oder auf elektronischem Wege seinem Antrag beifügen.

 

GÜLTIGKEITSDAUER

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels für die Mobilität von Studenten und der Mobilitätsbescheinigung für Studenten beträgt höchstens 360 Tage.

Die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels für die Mobilität von Studenten und der Mobilitätsbescheinigung für Studenten ist so zu bestimmen, dass sie nicht über der Gültigkeitsdauer der vom ersten Mitgliedstaat erteilten Aufenthaltserlaubnis liegt.

 

VERBUNDENE RECHTE UND PFLICHTEN

• Der Drittstaatsangehörige weist die Tatsache der Anmeldung der Unterkunft mit dem Zweitexemplar des Meldescheins nach. Den über die Meldung der Unterkunft erhaltenen Nachweisschein muss der Drittstaatsangehörige bei sich haben und aufbewahren. Der Drittstaatsangehörige muss eine Änderung seiner Unterkunft innerhalb von drei Tagen bei der nach der neuen Unterkunft zuständigen Regionaldirektion anmelden.

• Wird bei einem über eine Aufenthaltserlaubnis verfügenden Drittstaatsangehörigen auf dem Territorium von Ungarn ein Kind mit Drittstaatsangehörigkeit geboren, ist diese Tatsache unter Mitteilung folgender Daten anzumelden:

-         der gesetzlich festgelegten natürlichen Identifikationsdaten des Kindes; 

-         der Identifikationsdaten des Reisedokuments des Kindes; 

-         der Anschrift der Unterkunft oder der Wohnanschrift des Kindes.

• Der Drittstaatsangehörige muss den Verlust, die Entwendung oder die Vernichtung seines Reisedokuments sowie seiner zum Aufenthalt berechtigenden Erlaubnis unverzüglich bei der fremdenpolizeilichen Behörde (der Regionaldirektion des Amtes für Einwanderung und Asyl, der Polizeidirektion oder im Falle eines Auslandsaufenthalts der zuständigen ungarischen Auslandsvertretung) melden. Über die Meldung stellt die fremdenpolizeiliche Behörde eine Bescheinigung aus. Über ein verloren geglaubtes und nach der diesbezüglichen Meldung wiedergefundenes Reisedokument ist die fremdenpolizeiliche Behörde unverzüglich zu informieren.

 

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Részletek és további információk ide kattintva érhetőek el : Átmeneti szabályok (gov.hu)

 

 

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