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Ordnung der Rezeption von Besuchern in Transitzonen

Der um Anerkennung Bitter hat das Recht, zu einem vorher vereinbarten Termin in der Transitzone (z. B. einen Verwandten) zu empfangen. Der Rezeption eines Besuchers an Werktagen während der Bürozeiten oder an Feiertagen kann zu den richtigen Arbeitszeiten stattfinden. Der Rezeption eines Besuchers kann nur mit einem Passierschein erfolgen. Diese Anfrage muss mindestens 5 Arbeitstage vor dem geplanten Besuch an die zentrale E-Mail-Adresse der Asyl Direktorate des Amt für Einwanderung und Asyl ( Ez az e-mail cím a spamrobotok elleni védelem alatt áll. Megtekintéséhez engedélyeznie kell a JavaScript használatát. ) gesendet werden. Der Antrag auf einen Passierschein muss die Angaben zur Person, die eintreten möchte (Name, Geburtsort und -Zeit, Name der Mutter, Identifikationsnummer), den Namen der Person, die den Besuch beantragt, den Namen der Transitzone und das geplante Datum des Besuchs enthalten. Die Ausstellung eines Passierscheines innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang eines Antrags kann nur erfolgen, wenn der Besucher in seinem Antrag auf den Passierschein die erforderlichen Daten und Informationen vollständig aufweist.

 

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