Liebe Kunden!
Wir informieren Sie, dass die Benutzung der Stempelmarken in den Verfahren des Amtes für Einwanderung und Asyl von 1. Januar 2018. aufhört. Danach kann man die Verfahrensgebühren ausschliesslich mit Bankkarte oder gelbem Scheck entrichten.
Danke für Ihr Verständnis!
AEA